Allgemeine Geschäftsbedingungen der TNM PRINT s.r.o.
Gültig und wirksam ab 1. September 2025
1. Einleitende Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrags zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, wie nachstehend definiert, dessen Gegenstand die Verpflichtung des Lieferanten ist, ein Werk auszuführen, eine Dienstleistung zu erbringen oder Waren zu verkaufen (nachfolgend „Produkt“), sowie die Verpflichtung des Kunden, dem Lieferanten die für die Herstellung des Produkts erforderlichen Unterlagen zu übergeben und die vereinbarte Vergütung zu zahlen (nachfolgend „Vertrag“).
Diese AGB sind ab dem 1. September 2025 gültig. Der Lieferant ist berechtigt, den Inhalt der AGB zu ändern oder zu ergänzen. Im Falle einer solchen Änderung richtet sich das Verhältnis zwischen Lieferant und Kunde nach den AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksamen Fassung.
Die Bestimmungen der AGB sind integraler Bestandteil des Vertrags. Abweichende Vereinbarungen im Vertrag haben Vorrang vor den AGB.
Alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden unterliegen der Rechtsordnung der Tschechischen Republik, insbesondere dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., dem Bürgerlichen Gesetzbuch, in der geltenden Fassung.
2. Vertragsparteien
Lieferant: die Gesellschaft TNM PRINT s.r.o., IdNr.: 25012746, mit Sitz in Poděbrady, Jiráskova 1424/3, PLZ 29001, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht Ústí nad Labem, Abteilung C, Einlage 105133 (nachfolgend „Lieferant“), ist Betreiber einer Druckerei, die sich auf die Herstellung von Büchern und Akzidenzdrucksachen spezialisiert.
Kunde: eine juristische Person in der Stellung eines Unternehmers oder eine natürliche Person, die die Merkmale eines Unternehmers im Sinne von § 420 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfüllt und mit dem Lieferanten einen Vertrag geschlossen hat.
Potenzieller Kunde: eine juristische Person in der Stellung eines Unternehmers oder eine natürliche Person, die die Merkmale eines Unternehmers im Sinne von § 420 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfüllt und mit dem Lieferanten über den Abschluss eines Vertrags verhandelt.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag wird elektronisch per E-Mail geschlossen. Auf eine vorherige Anfrage des potenziellen Kunden sendet der Lieferant an die angegebene E-Mail-Adresse einen Vorschlag zum Vertragsabschluss in Form eines schriftlichen Angebots (nachfolgend „Angebot“).
Das Angebot des Lieferanten enthält insbesondere:
Der potenzielle Kunde bestätigt das Angebot durch die Erklärung „Ich bestelle“, „Ich bestätige“, „Ich stimme zu“ oder eine andere Erklärung, aus der die vorbehaltlose Annahme des Angebots hervorgeht, oder lehnt das Angebot ab. Die Annahme bzw. Ablehnung sendet er an die im Angebot angegebene E-Mail-Adresse des Lieferanten. Der Vertrag ist in dem Moment geschlossen, in dem der Lieferant dem potenziellen Kunden die Bestätigung der Auftragsannahme an dessen E-Mail-Adresse sendet.
Das Angebot kann nur durch vorbehaltlose Annahme angenommen werden. Im Sinne von § 1740 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs schließen der Lieferant und der potenzielle Kunde die Annahme des Angebots mit Vorbehalten, Ergänzungen oder Abweichungen im Voraus aus. Der Lieferant kann jedoch etwaige vom potenziellen Kunden vorgenommene Änderungen des Angebots ausdrücklich nachträglich schriftlich annehmen und damit den Vertrag in der vorgeschlagenen Fassung schließen.
4. Vertragsinhalt – Rechte und Pflichten der Parteien
Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten die Unterlagen zur Herstellung des Produkts in der vom Lieferanten geforderten Qualität, im geforderten Format, Umfang und Termin zu übergeben, damit der Lieferant seine vertraglichen Pflichten erfüllen kann. Der Lieferant ist berechtigt, Druckunterlagen abzulehnen, die unleserlich, fehlerhaft, unklar oder anderweitig nicht verarbeitbar sind.
Erfüllt der Kunde diese Pflicht nicht, weist ihn der Lieferant telefonisch oder per E-Mail darauf hin. In diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist automatisch um den Zeitraum, in dem der Lieferant das Produkt aufgrund des Verzugs des Kunden nicht herstellen konnte.
Erfüllungstermin
Der Liefertermin ist im Vertrag vereinbart. Der Erfüllungstermin ist zugunsten des Lieferanten vereinbart (§ 1962 Abs. 2 BGB), der seine Verpflichtung auch vorzeitig erfüllen kann. Die Termine verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem der Kunde mit der Zahlung einer Anzahlung (sofern vereinbart) oder mit der Mitwirkung (z. B. verspätete Übergabe der Unterlagen) in Verzug war.
Lieferort
Der Lieferort ist im Vertrag vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Lieferort der Druckereibetrieb der TNM PRINT s.r.o. in Nové Město 14, 503 51 Chlumec nad Cidlinou. Ist der Versand durch einen Spediteur vereinbart, gilt das Produkt mit der Übergabe an den ersten Spediteur als übergeben, und der Lieferant ist berechtigt, die Transportkosten zu berechnen. Bei Selbstabholung ist das Produkt in dem Moment geliefert, in dem der Lieferant dem Kunden die Verfügung darüber ermöglicht.
Der Kunde bestätigt die Übernahme des Produkts auf dem Lieferschein oder dem Transportdokument. Bei der Übernahme ist der Kunde verpflichtet, das Produkt zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Der Lieferant haftet nicht für transportbedingte Mängel; die Gefahr des Verlusts und der Zerstörung geht mit der Übergabe an den Spediteur oder den Kunden auf den Kunden über.
Verpackung
Die Art der Verpackung ist im Vertrag vereinbart. Der Lieferant ist berechtigt, sie einseitig zu ändern, wenn sie sich während der Produktion als ungeeignet erweist. Ist keine Verpackungsart vereinbart, entscheidet der Lieferant darüber.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für das Produkt ist im Vertrag vereinbart. In begründeten Fällen umfasst sie nicht Transport, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten und enthält keine Mehrwertsteuer sowie keine Archivierung und Sicherung von Datenträgern. Über den im Vertrag spezifizierten Umfang hinausgehende Kosten (z. B. Anpassungen der Unterlagen, grafische Entwürfe, Muster, Stillstandszeiten der Anlagen) kann der Lieferant nachträglich berechnen.
Ist im Vertrag der Umgang mit Zwischenprodukten (Datenträger, Daten, CtP-Platten) nicht vereinbart, verbleiben diese im Eigentum des Lieferanten; ihre Archivierung ist keine Pflicht des Lieferanten und sie können einen Monat nach Übergabe des Produkts entsorgt werden.
Die Vergütung wird nach Übergabe des Produkts in Rechnung gestellt, mit einer Fälligkeit von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 0,05 % des geschuldeten Betrags pro Verzugstag zu zahlen. Bei einer Erstbestellung oder bei Verzug mit der Zahlung früherer Rechnungen ist der Lieferant berechtigt, Vorkasse oder Barzahlung zu verlangen.
5. Haftung für Mängel
Der Lieferant haftet für Mängel, die das Produkt zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Kunden aufweist, sowie dafür, dass das Produkt dem Vertrag entspricht. Als Mängel gelten insbesondere Druckfehler und Mängel der Druckqualität oder der buchbinderischen Verarbeitung. Keine Mängel sind typografische Fehler in Texten und Fehler, die vom Besteller bei der Freigabe der Unterlagen vor Produktionsbeginn genehmigt oder akzeptiert wurden.
Die grafische Verarbeitung der Druckmaterialien kann aufgrund der technischen Parameter, die die Unterlagen erfüllen müssen, von den übergebenen Unterlagen abweichen (z. B. Schriftart, Zeilenabstand); solche Abweichungen sind keine Mängel. Ansprüche aus Mängeln richten sich nach §§ 2099 bis 2112 und 2615 bis 2618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
6. Rücktritt vom Vertrag
Der Lieferant ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde die erforderliche Mitwirkung auch innerhalb einer zusätzlichen angemessenen Frist nicht leistet oder die Pflicht zur ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Zahlung der Vergütung verletzt. Jede Partei ist zum Rücktritt berechtigt, wenn sich die andere Partei in Liquidation befindet oder gegen ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren läuft.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und wird mit dem Tag der Zustellung an die andere Partei wirksam. Er berührt nicht den Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe, von Verzugszinsen oder Schadensersatz.
7. Umgang mit personenbezogenen Daten
Der Lieferant verarbeitet die personenbezogenen Daten der den Kunden vertretenden Personen ausschließlich zum Zweck der Kommunikation mit dem Kunden. Diese Verarbeitung ist für die Zwecke der berechtigten Interessen des Lieferanten im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f) der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) erforderlich. Verarbeitet werden nur Identifikationsdaten (Vor- und Nachname), E-Mail-Adresse und Telefonnummer im für den Vertragsabschluss erforderlichen Umfang sowie die den Vertrag betreffenden Kommunikationsaufzeichnungen und die vom Kunden bereitgestellten Druckunterlagen.
Wurde der Vertrag mit einem Kunden – Unternehmer (natürliche Person) geschlossen, ist Rechtsgrundlage der Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, da die Verarbeitung zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
8. Schlussbestimmungen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass angesichts des Zustandekommens des Vertrags mittels Fernkommunikationsmitteln sämtliche Mitteilungen, Aufforderungen, Rechnungen, Kündigungen und Rücktritte vom Vertrag sowie weitere schriftliche Handlungen per E-Mail an die E-Mail-Adressen der Parteien vorgenommen werden können, ohne dass die E-Mails mit einer elektronischen Signatur versehen werden müssen.
